Impressum, Datenschutz-Erklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

"Landy-Adventures" sind Veranstaltungen der

TC-Offroad-Trekking GmbH
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt

Betreiber dieser Internetseiten ist die

TC-Offroad-Trekking GmbH
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Sven Tegen
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt

Tel.: 0 44 44 - 98 81 25
Fax: 0 44 44 - 98 81 25

Email: info@tc-offroad-trekking.de

Internet: www.tc-offroad-trekking.de

Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Registernummer: HRB 206333

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE281182191

Steuernummer: 68/215/01576

"TC-Offroad-Trekking" ist eine eingetragene Marke
Registernummer beim Deutschen Patent- und Markenamt:
30 2009 031 808

Bei Pauschalreisen im Sinne des § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches wird dem Reisenden ein Sicherungsschein ausgestellt. Kundengeldabsicherer ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, D-65193 Wiesbaden.

Inhaltlich Verantwortlicher:
Sven Tegen (Anschrift und Kontakt wie oben)

Alle Preise sind in Euro. Alle genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.


Hinweis: Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen- oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehender Kontaktaufnahme mit uns wird im Rahmen der Schadensminimierungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

Datenschutz-Erklärung – Hinweis laut Teledienstgesetz (TDG)

– Verarbeitung von Nutzerdaten
Mit dem Betrachten und Benutzen dieser Internetseite erklären Sie sich mit folgenden Datenschutz-Bestimmungen des Teledienstgesetztes (TDG) einverstanden. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit per Email an info@euro-landy-tour.com, per Fax oder Post widerrufen.

– Personenbezogene Daten
Mit der Mitteilung Ihrer persönlichen Daten – zum Beispiel für die Zusendung von Infomaterial – übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihr Einverständnis, dass diese bei uns zweckgebunden verarbeitet und gespeichert werden dürfen: zum Beispiel für die Zusendung von angeforderten Newslettern oder zur Registrierung einer Anmeldung. Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, von uns gelegentlich Angebotsinformationen werblichen Charakters zu erhalten. Wünschen Sie keine, andere oder weitere Informationen, teilen Sie uns dies bitte mit. Dies ist jederzeit möglich per Email an info@euro-landy-tour.com, per Fax oder Post.

– Verwendung Ihrer Daten
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur internen Verwendung registriert. In keinem Fall werden Ihre Daten außerhalb unserer Firma veräußert. Sie haben stets die Möglichkeit, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns komplett zu beenden oder eine Löschung zu bewirken. Eine Nachricht per Post, Fax oder Email genügt.

– Datenformulare
Jedes Datenformular bietet die Möglichkeit, die Eingaben zu löschen oder abzubrechen.

Allgemeine Reisebedingungen /
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Reisebedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro-Verbandes e.V. erstellt. Es gelten die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

1. Abschluß des Reisevertrages

Der Reisevertrag, den der Kunde dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Nach Vertragsschluß wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.


2. Bezahlung

Mit Vertragsschluß wird bei Reisepreisen über 450,- EUR eine Anzahlung von 20% des Reisepreises (höchstens 200,-- Euro) gefordert. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird zwei Monate vor Reisebeginn fällig. Bei Reisepreisen unter 450,- EUR ist die komplette Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Reiseunterlagen zu leisten.


3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Homepage und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblicher und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann den Rücktritt gemäß § 651 i I BGB erklären. Wir empfehlen aus Beweisgründen die Schriftform. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Reise ausdrücklich erwähnt. Liegt eine Reiserücktrittsversicherung bei der gebuchten Tour vor, so kann ein Rücktritt mit Rückerstattung des Reisepreises erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Reiserücktrittsversicherung erfüllt sind (= ärztliches Attest, was dem Reisenden (Bucher) bescheinigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig zu sein). Ein bereits eingezahlter Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet. Ein Anteil von 5% des Reisepreises wird zur Deckung der Reiserücktrittsversicherung einbehalten.Die Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter kostenlos.Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

bis 45. Tag vor Reiseantritt:100 €
ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt:25 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:50 % des Reisepreises
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt:80 % des Reisepreises
ab 06. Tag vor Reiseantritt ist die Rückerstattung ausgeschlossen

Eine Rückerstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Absage durch den Kunden einfach nicht angetreten wird.

Bei Eintagestouren erfolgt keine Rückerstattung.


Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine Rückzahlung gewährleistet. Der Reisende ist in diesen Fällen für seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.


7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter besteht nicht.

b) bis 3 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese liegt bei allen Veranstaltungen bei 5 Fahrzeugen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter besteht nicht.


8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen werden muß und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

9.3 Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden über die in den jeweiligen Reiseländern gültigen Versicherungsbestimmungen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


10. Gewährleistung

10.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäss § 651 h I jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haltung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

10.5 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

10.6 Der Reiseteilnehmer (Mindestalter gemäß gesetzl. Bestimmungen) ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.


11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren gemäss $ 651 g II iVm § 651 m 2 nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.


14. Sonstiges

Abenteuer-Reisen, Offroad-Touren und Offroad-Trainingscamps sind mit besonderen Risiken behaftet, die Teilnahme an diesen Reisen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Reiseveranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die mit dem Charakter einer Abenteuer-Reise, Offroad-Tour oder eines Offroad-Trainingscamps in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht, wenn die Reiseleitung des Reiseveranstalters an der in Frage kommenden Unternehmung teilnimmt. Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei Abenteuerreisen kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instruktoren ist Folge zu leisten. Die Teilnahme an allen Touren ist nur für Personen mit einer sehr guten gesundheitlichen Konstitution möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken bestehen könnten. Wir bitten um Verständis, daß wegen der besonderen körperlichen Belastungen und Strapazen, die bei einer solchen Abenteuerreise entstehen können, eine Teilnahme für Schwangere nicht möglich ist.


15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Alle Angaben in dem Katalog und den Infoblättern werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Gleiches gilt für die Homepage des Reiseveranstalters.

15.2. Kfz-Anhänger jeglicher Art können bei den Offroad-Veranstaltungen und Reisen nicht mitgenommen werden. Falls Sie einen Anhänger am Treffpunkt stehen lassen wollen, halten Sie bitte Rücksprache mit uns.


16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


17. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Haftungsbeschränkung
Die dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des
jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft,
ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

Datenschutz
Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff
(Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Hinweisen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Betreiber dieser Internetseite "Landy-Adventures" ist die

TC-Offroad-Trekking GmbH
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt
www.tc-offroad-trekking.de
email: info@tc-offroad-trekking.de
oder
email: info@landy-adventures.de
Tel.: 0049-4444-988125

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Sven Tegen
Falkenweg 32
D- 49424 Goldenstedt

 


zurück zur Startseite

 

»Landy-Adventures« ist eine Abteilung der TC-Offroad-Trekking GmbH
webdesign © 2018 by TC-Offroad-Trekking

Impressum

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung
der TC-Offroad-Trekking GmbH:
Link zu den AGB
Link zur Datenschutzerklärung